
Seit dem 1. Januar 2021
dürfen Kinder bis 12 Jahre mit dem Velo auf dem Trottoir fahren, wenn es keinen Radweg oder Radstreifen gibt. Mit dieser Massnahme will der Bund die Sicherheit der jungen VelofahrerInnen erhöhen.
Mit der Informationskampagne «Walk’n’roll» setzen sich Fussverkehr Schweiz und Pro Velo Schweiz für ein rücksichtsvolles Zusammenleben zwischen jungen VelofahrerInnen und Zufussgehenden auf den Trottoirs ein.
Flyer PDF
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VELO-TROTTOIR REGELN


Auf dem Trottoir Velofahren? Mit drei Regeln geht’s ganz einfach!
Flyer PDFEs gelten diese drei einfachen Regeln:
- FussgängerInnen haben auf dem Trottoir IMMER Vortritt
- Velofahrende Kinder müssen ihre Geschwindigkeit anpassen und Rücksicht nehmen
- Bei Engpässen müssen die Kinder absteigen und das Velo stossen
Haben Sie Fragen? Wollen sie die Karte bestellen?
Bitte schreiben sie an: info@walknroll.ch
Das sagt das Gesetz (seit dem 1.1.2021):
Art. 41 Abs. 4 der Verkehrsregelverordnung:
4 Sind weder Radweg noch Radstreifen vorhanden, so dürfen Kinder bis 12 Jahre auf Fusswegen und Trottoirs Rad fahren. Sie müssen ihre Geschwindigkeit und Fahrweise den Umständen anpassen. Insbesondere müssen sie auf die Fussgänger Rücksicht nehmen und diesen den Vortritt gewähren.
HIER geht es zum Gesetzestext.
4 Sind weder Radweg noch Radstreifen vorhanden, so dürfen Kinder bis 12 Jahre auf Fusswegen und Trottoirs Rad fahren. Sie müssen ihre Geschwindigkeit und Fahrweise den Umständen anpassen. Insbesondere müssen sie auf die Fussgänger Rücksicht nehmen und diesen den Vortritt gewähren.